Schulverfassung der Ernst-Reuter-Schule in Pattensen – Kooperative Gesamtschule
P r ä a m b e l
Unsere Schule ist ein Raum zum Arbeiten und Leben, in dem wir alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und andere in der Schule Beschäftigte uns mit Achtung, Rücksichtnahme und Freundlichkeit begegnen. In dieser Schule soll Gewalt weder direkt noch indirekt Mittel sein, um Konflikte oder Probleme zu lösen. Wir verpflichten uns, Gewalt in keinerlei Form zu rechtfertigen. Wir wollen sie im Gegenteil aufspüren, nicht dulden und gemeinsam dafür sorgen, dass sie schon im Ansatz erstickt wird.
§1
Lehrerinnen und Lehrer verhalten sich den Schülerinnen und Schülern gegenüber im Unterricht, bei der Beurteilung und im Schulleben fair und gerecht. Sie akzeptieren sie als heranwachsende, verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger einer demokratischen Schulgesellschaft.
§2
Schülerinnen und Schüler verhalten sich den Lehrkräften gegenüber aufrichtig und kooperativ und erkennen sie in ihrer Funktion als Lehrende und Erziehende an.
§3
Für Lernende und Lehrende gelten in dieser Schule bestimmte Regeln, die von uns allen akzeptiert, eingehalten und überwacht werden müssen: Zu jeder Zeit sorgen wir dafür, dass jede/jeder von uns in der Schule ohne Angst sein kann. Jede/jeder hat das Recht, die eigene Meinung zu äußern; dabei hat sie/er darauf zu achten,
andere nicht zu verletzen. Wir achten das Eigentum anderer, auch das Eigentum der Schule, und schädigen und beeinträchtigen
es in keinem Fall. Wir alle gestalten Schulleben und Schularbeit gemeinsam und jede/jeder von uns ist für die Atmosphäre in der Schule verantwortlich; der Satz: „Das war ich nicht, das waren die anderen“ soll keine Geltung haben; jede/jeder gestaltet die Schule mit.
§4
Zum Schulleben gehören auch die Pausen; sie dienen der Entspannung und der menschlichen Begegnung. Deshalb gelten für sie folgende Regeln:
Schülerinnen und Schüler bewegen sich frei im Schulgebäude und -gelände; die Klassenräume sind offen. In der 2. großen Pause sollen die 5. und 6. Klassen die Klassenräume verlassen. Auch hier gilt Rücksichtnahme auf den anderen und auf Sachen als oberstes Gebot. In der zweiten Pause verlassen die Jahrgänge 5-7 (B-Trakt) den Unterrichtsbereich und halten sich in der Pausenhalle bzw. auf dem Schulhof auf. Die anderen Jahrgänge (A-Trakt)
entscheiden frei. In der Mittagspause entscheiden sie wieder alle frei.
§5
Wir alle sind aufgefordert, uns für die Erhaltung und Verbesserung der Schule als Arbeits- und Lebensgemeinschaft besonders einzusetzen. Leistungen in diesem Bereich werden besonders anerkannt (Auszeichnung, Bemerkung im Zeugnis, Urkunde u.ä.).
§6
Diese Schulverfassung wird von allen Beteiligten stets geachtet und verwirklicht, aber auch ständig überprüft und nach Notwendigkeit mit absoluter Mehrheit der Gesamtkonferenz verändert.