Die Schulzweige
Die Kooperative Gesamtschule ist gegliedert in die drei Schulzweige:
- Hauptschulzweig
- Realschulzweig
- Gymnasialzweig
Schülerinnen und Schüler werden nach der vierten Klasse entsprechend dem Wunsch der Eltern auf einem der Schulzweige angemeldet. Sie haben ab jetzt zwei Bezugsgruppen: den Klassenverband im Schulzweig und den schulzweigübergreifenden Kurs.
Durchlässigkeit zwischen den Schulformen
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, bei entsprechend guten Leistungen, die Möglichkeit zum Wechsel der Schulform haben (zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung,§ 9).
In der Praxis ist dies jedoch dadurch erschwert, dass die Stundentafeln und Lehrpläne der verschiedenen Schulformen stark voneinander abweichen. So erhöht sich z.B. im Gymnasium bereits ab Klasse 5 die Stundenzahl gegenüber den anderen Schulformen, ab Klasse 6 ist eine zweite Fremdsprache Pflicht. Die Kooperative Gesamtschule erleichtert jeden Schulzweigwechsel dadurch, dass die Schülerinnen/Schüler in den schulzweigübergreifenden Kursen bleiben, viele der neuen Klassenkameraden bereits aus dem Kursunterricht bekannt sind, die bisherigen und die neuen Lehrerinnen und Lehrer in ständigem Gesprächskontakt miteinander stehen und so gezielt beraten können.
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