Eltern

"Es ist erforderlich, dass alle Beteiligte in allen Schulgremien sich bewusst machen, dass sie als Individuum nie das Ganze darstellen, sondern zum Gelingen ihres Beitrages den Beitrag der anderen brauchen und ihn darum wertschätzen müssen. Wenn wir das Wohl des anderen (Lehrer, Schüler, Schulträger, Eltern...) dem eigenen Wohl gleichsetzen und auch seine Bedürfnisse berücksichtigen, entsteht eine motivierende Atmosphäre, die Innovation und gegenseitige Ergänzung möglich macht."


Allgemeines zur Mitarbeit von Eltern

Schule und Elternhaus haben einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Hieraus leitet sich das Recht und die Pflicht zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ab. Diese, zuletzt im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG, Fassung vom 3.März 1998) rechtlich geregelte Seite, korrespondiert mit dem Wunsch vieler Schulen nach einem engen Kontakt mit den Eltern.

Durch die Elternvertretungen soll eine konstruktive Verbindung zwischen Elternhaus und Schule geschaffen werden. Sie soll hauptsächlich mithelfen, Anliegen, Fragen, Probleme und Konflikte der SchülerInnen mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern, vorzubeugen oder zu beseitigen.

Die Elternvertretungen in der Schule haben im wesentlichen das Recht auf eingehende Information über alle Angelegenheiten, die die Interessen der Eltern berühren. Sie haben ferner ein Recht darauf, zu allen grundsätzlichen Fragen von der Schule gehört zu werden. Bei bestimmten Entscheidungen hat die Elternvertretung auch ein ausdrücklich geregeltes Mitwirkungsrecht, das über das sonst übliche Anhörungsrecht hinausgeht.

Eine gute Schule ist nicht ohne die aktive Mitarbeit von SchülerInnen und Eltern möglich. Die Elternvertretung schafft deshalb neben der SchülerInnenvertretung eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Erziehungs– und Bildungsarbeit in der Schule, ihr kommt eine bedeutungsvolle Stellung zu.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Elternarbeit finden sich im NSchG. Die Elternvertretung ist im 5. Teil ab § 88 NSchG geregelt. Es lohnt sich, dort immer mal wieder reinzusehen. In §91 NSchG findet sich auch der Link zur Elternwahlordnung. Diese regelt einen weiteren Komplex, zu dem häufig Fragen auftreten.

 

Die Arbeit im Schulelternrat

Der SER ist die „Zentrale“ der Elternarbeit:

  • Erörterung aller die Schule oder die SchülerInnenschaft betreffenden Fragen
  • Vertretung der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, der Schulbehörde und des Schulträgers
  • Unterstützung der Klassenelternschaften
  • Das Gremium wählt und entsendet Vertreter für die Gesamtkonferenz, Vertreter für die Fachkonferenzen, den Schulvorstand, den Stadtelternrat, den Schulausschuss der Stadt Pattensen und den Regionselternrat. Diese Vertreter können, aber müssen nicht im SER sein.
  • Sie vertreten die Belange der Elternschaft und sollen im SER über ihre Arbeit berichten.

Der SER hat, wie die Klassenelternschaft, ein Anhörungsrecht und ist vor grundsätzlichen Entscheidungen zu hören – vor allem bei Entscheidungen über Organisation und der Leistungsbewertung.

Die Klassenelternschaft wählt den Elternvertreter und Stellvertreter. Diese sind automatisch Mitglieder im Schulelternrat (SER). Die EV wählen aus ihrer Mitte den SER-Vorstand für zwei Jahre. Der aktuelle Vorstand wurde zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 gewählt. Der Vorstand ist über die IServ-E-Mail-Adresse e-vorstand@kgs-pattensen.de oder über die persönlichen IServ-E-Mail-Adressen zu erreichen.

 


Der Vorstand des Schulelternrates für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023

Claudia Schlegel

Vorsitzende
E-Mail: e-claudia.schlegel@kgs-pattensen.de

Janine Fliegener-Kulozik

Stellvertretende Vorsitzende
E-Mail: e-janine.fliegener@kgs-pattensen.de

Udo Mensing

Beisitzer
E-Mail: e-udo.mensing@kgs-pattensen.de

Dagmar Pflume

Beisitzerin
E-Mail: e-dagmar.pflume@kgs-pattensen.de

Tanja Dietz-Köhler

Beisitzerin
E-Mail: e.tanja.dietz-koehler@kgs-pattensen.de


Nähere Informationen für Elternvertreter

In den nachfolgend verlinkten Dokumenten sind verschiedene Informationen für die Elternvertreter an der Ernst-Reuter-Schule noch einmal strukturiert zusammengefasst:

Geschäftsordnung SER